Das Grün­dungs­pro­to­koll der GmbH und der haftungs­be­schränkten Unter­neh­mer­ge­sell­schaft

Das Muster­pro­to­koll einer GmbH (Gesell­schaft mit beschränkter Haftung) bzw. Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haftungs­be­schränkt) kann nur verwendet werden, wenn maximal drei Gesell­schafter die GmbH gründen und nur ein Geschäfts­führer bestellt wird. Es ist also nicht für alle GmbH-Grün­dungen bzw. Unter­neh­mer­ge­sell­schaft-Grün­dungen eine preis­werte Lösung.

Gene­rell kann das Muster­pro­to­koll empfohlen werden, wenn eine Ein-Mann-GmbH gegründet wird.

Schon bei der Grün­dung mit zwei Gesell­schaf­tern ist davon eher abzu­raten, da wesent­liche Punkte nicht geklärt sind (wie Bewer­tung bei Anteils­ver­äu­ße­rung, Einzie­hung von Geschäfts­an­teilen etc.).

Nach­fol­gend stehen Ihnen die Muster­pro­to­kolle (Muster­pro­to­koll Ein-Personen-Gesell­schaft, Muster­pro­to­koll Mehr-Personen-Gesell­schaft) zum Down­load als PDF-Doku­ment bereit.